Slide backgroundDas Bildungspaket im Kreis Bergstraße
Mitmachen
möglich machen!
Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen!

Das Bildungspaket bie­tet für Kin­der und Jugend­li­chen aus Fami­li­en mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Mit Hilfe des Bildungspaketes soll ermöglicht werden, dass Kinder und Jugendliche ohne Einschränkungen in der Schule und in der Freizeit mitmachen und teilnehmen können.

Es wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen z.B. an Ausflügen und Klassenfahrten, an Musik- oder Sportangeboten und Ferienfreizeiten und am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule bzw. Kindertageseinrichtung sowie die Übernahme der Schülerbeförderungskosten oder für Lernförderung durch das Bildungspaket unterstützt.

SCHULBASISPAKET

Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge und die Schulbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmittel, um zur Schule zu gelangen. Das Bildungspaket unterstützt Sie.

LERNFÖRDERUNG

Manche Kinder und Jugendliche haben Probleme, dem Unterricht zu folgen. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Lernschwierigkeiten beseitigt und Defizite aufgeholt werden.

GEMEINSCHAFTLICHES MITTAGESSEN

Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern.

Teilhabe an Kultur & Sport

Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und Selbstbewusstsein.

Wer ist leistungsberechtigt?

Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die …

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder

  • Leistungen nach dem AsylbLG (analog SGB XII), oder

  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag (BKGG) erhalten, oder

  • nur ein geringes Haushaltseinkommen erzielen (nach Prüfung)

… sind grundsätzlich leistungsberechtigt und haben einen Anspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.

Schnell  zum Ziel

Haben Sie einen Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG gestellt?

Darin ist seit dem 01. August 2019 der Antrag für die Leistungen des Bildungspaketes integriert. Deshalb ist für Bildungs- und Teilhabeleistungen kein gesonderter Antrag mehr nötig. Nur die Lernförderung muss weiterhin separat beantragt werden.

Um die anderen Leistungen für Bildung und Teilhabe in Anspruch zu nehmen, müssen Sie nur noch den entsprechenden Nachweis mit unseren Formularen einreichen. Dies ist auch nachträglich möglich.

Berechtigte, die Kinderzuschlag (BKGG) oder Wohngeld (WoGG) beziehen, müssen alle Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen.

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- bearbeitet alle Anträge für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche aus den Rechtskreisen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), Sozialhilfe (SGB XII), AsylbLG (analog SGB XII), Wohngeld und Kinderzuschlag (BKGG).

WICHTIG: Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf,
da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen.

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