Slide backgroundDas Bildungspaket im Kreis Bergstraße
Mitmachen
möglich machen!
Das Bildungspaket – Mitmachen möglich machen!

Das Bildungspaket bietet für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zusätzliche Unterstützung. Mit Hilfe des Bildungspaketes soll ermöglicht werden, dass Kinder und Jugendliche ohne Einschränkungen in der Schule und in der Freizeit mitmachen und teilnehmen können.

SCHULBASISPAKET

Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge und die Schulbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmittel, um zur Schule zu gelangen. Das Bildungspaket unterstützt Sie.

LERNFÖRDERUNG

Manche Kinder und Jugendliche haben Probleme, dem Unterricht zu folgen. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Lernschwierigkeiten beseitigt und Defizite aufgeholt werden.

GEMEINSCHAFTLICHES MITTAGESSEN

Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern.

Teilhabe an Kultur & Sport

Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und Selbstbewusstsein.

Wer ist leistungsberechtigt?

Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die …

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende? (SGB II) oder

  • Leistungen nach dem AsylbLG (analog SGB XII), oder

  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder

  • Wohngeld oder Kinderzuschlag (BKGG) erhalten, oder

  • nur ein geringes Haushaltseinkommen erzielen (nach Prüfung)

… sind grundsätzlich leistungsberechtigt und haben einen Anspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.

Schnell  zum Ziel

Seit dem 1. August 2019 ist es nicht mehr erforderlich, einen gesonderten Antrag zu stellen, denn Bildung und Teilhabe sind im Antrag auf Sozialleistungen  nach SGB II, SGB XII und AsyslbLG integriert. Nur bei der LERNFÖRDERUNG bleibt ein gesonderter Antrag erforderlich.

Berechtigte, die Kinderzuschlag (BKGG) oder Wohngeld (WoGG) beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen.

Mit unseren Formularen können die jeweiligen Leistungen auch später geltend gemacht werden, wenn bei Antragstellung noch nicht geklärt war, welche Angebote die Kinder und Jugendlichen nutzen wollen oder welche Ausgaben anfallen.

Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- bearbeitet alle Anträge für leistungsberechtigte Kinder und Jugendlichen aus den Rechtskreisen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII), AsylbLG (analog SGB XII), Wohn­geld und Kin­der­zu­schlag (BKGG).

WICHTIG: Bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, Nachweise oder Anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als Nachweis benötigen. 

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