Im Kreis Bergstraße wird gezielte Nachhilfe durch das Bildungspaket gefördert.
Manchmal haben Kinder und Jugendliche Probleme, dem Unterricht zu folgen.
In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Lernschwierigkeiten beseitigen und ihre Defizite aufholen. Dieser Bedarf kann im Bildungspaket beantragt werden.
Eine zusätzliche außerschulische Lernförderung ist nicht grundsätzlich im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG integriert.
Alle Leistungsberechtigten müssen einen gesonderten Antrag stellen und den Bedarf auf dem separaten Formular vom Lehrer bestätigen lassen.
Die Sprachförderung der schulischen Seiteneinsteiger erfolgt durch das Hessische Kultusministerium (HKM). Der reine Spracherwerb ist eine Aufgabe aus dem Bereich der Integration (z.B. Intensivklassen, InteA-Klassen, Sprachförderkurse).