Das Bildungspaket im Kreis BergstraßeLernförderungLernförderung
Lernschwierigkeiten beseitigen,
Defizite aufholen.
Lernförderung

Im Kreis Bergstraße wird gezielte Nachhilfe durch das Bildungspaket gefördert.

Manchmal haben Kinder und Jugendliche Probleme, dem Unterricht zu folgen.
In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Lernschwierigkeiten beseitigen und ihre Defizite aufholen. Dieser Bedarf kann im Bildungspaket beantragt werden.

Eine zusätzliche außerschulische Lernförderung ist nicht grundsätzlich im Antrag auf Sozialleistungen nach SGB II, SGB XII und AsylbLG integriert.

Alle Leistungsberechtigten müssen einen gesonderten Antrag stellen und den Bedarf auf dem separaten Formular vom Lehrer bestätigen lassen.

Die Sprachförderung der schulischen Seiteneinsteiger erfolgt durch das Hessische Kultusministerium (HKM). Der reine Spracherwerb ist eine Aufgabe aus dem Bereich der Integration (z.B. Intensivklassen, InteA-Klassen, Sprachförderkurse).

 Wer ist leistungsberechtigt?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Was bekomme ich?

Die Kosten für eine geeignete, angemessene und zusätzlich erforderliche Lernförderung werden in tatsächlicher Höhe übernommen.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Die Formulare erhalten Sie in allen Servicepoints von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, sowie in der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Für das Einreichen der Formulare nutzen Sie doch NWdigital!

Die Kostenübernahme für Lernförderung muss für jedes Kind und jedes Fach gesondert beantragt werden. Nur die erste Seite des Antrags füllen Sie als Erziehungsberechtigter oder selbst aus.  Auf Seite 3 und 4 muss der Fachlehrer die Notwendigkeit sowie Art und Umfang einer außerschulischen Lernförderung bestätigen. Bitte erkundigen Sie sich schon im Vorfeld nach einem geeigneten Anbieter. Vorrangig sind schulnahe Nachhilfestrukturen zu nutzen.

Das aus­ge­füll­te For­mu­lar sowie Kopi­en von Zeug­nis, För­der­plan und das Angebot eines Anbieters geben Sie bei Neue Wege Kreis Berg­stra­ße -Kom­mu­na­les Jobcenter- ab, das dann im Fal­le einer Bewil­li­gung die Kos­ten direkt an den Leis­tungs­er­brin­ger über­weist. Für die Erstattung von verauslagten Kosten, legen Sie bitte die entsprechenden Zahlungsbelege/Quittungen vor.

Ein Ver­trags­ab­schluss mit einem Anbie­ter vor der Bewil­li­gung erfolgt auf eige­nes Risi­ko.

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Weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe

SCHULBASISPAKET

Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge und die Schulbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmittel, um zur Schule zu gelangen. Das Bildungspaket unterstützt Sie.

GEMEINSCHAFTLICHES MITTAGESSEN

Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern.

Teilhabe an Kultur & Sport

Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und Selbstbewusstsein.

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