Das Bildungspaket im Kreis BergstraßeTeilhabe an Kultur und SportTeilhabe an Kultur und Sport
Spaß haben durch Sport,
Spiel, Kultur und Geselligkeit!
Teilhabe an Kultur und Sport

Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren.

Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und auch Selbstbewusstsein.

Das Bildungspaket ermöglicht dies, da nun ein finanzieller Anteil monatlich übernommen wird.

 Wer ist leistungsberechtigt?

Alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren haben einen Anspruch auf Teilhabe an Sport und Kultur.

Was bekomme ich?

Jedem Kind oder Jugendlichen unter 18 Jahren stehen pro Monat 15,00 € zur Verfügung. In der Regel beträgt der Bewilligungszeitraum 6 Monate, sodass Ihrem Kind 90,00 € für jedes halbe Jahr zur Verfügung stehen. Damit kann beispielsweise ein Mitgliedsbeitrag, die Teilnahme an einer Freizeit oder im Ausnahmefall auch Kosten für Ausrüstungsgegenstände übernommen werden.

Der Betrag von 15,00 € pro Monat kann also für verschiedene Aktivitäten kombiniert und damit voll ausgeschöpft werden.

WELCHE NACHWEISE SIND ERFORDERLICH?

Die Formulare erhalten Sie in allen Servicepoints von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, sowie in der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Nutzen Sie zum Einreichen der Formulare doch NWdigital!

Um die Leistungen für Teilhabe an Sport und Kultur zu erhalten, muss der Anspruch für jedes Kind separat geltend gemacht werden. Sie geben unser Formular zum Ausfüllen beim Verein oder entsprechenden Leistungserbringer ab, damit die Teilnahme bzw. Mitgliedschaft Ihres Kindes bestätigt wird. Ebenso ist die Höhe der Kosten sowie die Bankverbindung einzutragen.

Das ausgefüllte Formular geben Sie bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- ab, das dann die Kosten direkt an den Verein oder sonstigen Leistungsanbieter überweist.

Für die Erstattung von verauslagten Kosten legen Sie bitte die entsprechenden Zahlungsbelege/Quittungen vor.

Die Leistungen für Teilhabe an Sport und Kultur können individuell eingesetzt werden für:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein) sowie dazugehörige Ausstattung und Bekleidung

  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)

  • Angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche)

  • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)

  • Kosten für spezielle Ausrüstung (z.B. Hockeyschläger, Fußballschuhe)

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Weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe

SCHULBASISPAKET

Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien, Klassenfahrten, Ausflüge und die Schulbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmittel, um zur Schule zu gelangen. Das Bildungspaket unterstützt Sie.

LERNFÖRDERUNG

Manche Kinder und Jugendliche haben Probleme, dem Unterricht zu folgen. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Lernschwierigkeiten beseitigt und Defizite aufgeholt werden.

GEMEINSCHAFTLICHES MITTAGESSEN

Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern.

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