Das Bildungspaket im Kreis BergstraßeSchulbasispaket
In der Schule
aktiv mitmachen!
Schulbasispaket

Das Schulbasispaket im Kreis Bergstrasse unterstützt Sie bei den anfallenden Kosten
für Schulbedarf, Klassenfahrten oder Beförderungskosten.

Um in der Schule aktiv mitmachen zu können, ist die ganz normale Ausstattung an Arbeitsmaterialien unumgänglich. Außerdem sind viele Kinder und Jugendliche auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um zur Schule zu gelangen.
Sie können zusätzliche Unterstützung für diese Zwecke beantragen.

 Wer ist leistungsberechtigt?

Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, haben Anspruch auf das Schulbasispaket.

Dazu gehören die Kosten für a) Klassenfahrten und Ausflüge, der Betrag für b) Schulbedarf, sowie die c) Schülerbeförderungskosten ab Sekundarstufe II.

Die Kosten für Ausflüge werden auch für Kinder übernommen, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Was bekomme ich?

Ausflüge und Klassenfahrten

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Die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Die Anzahl der Klassenfahrten wird durch den Erlass des Hessischen Kultusministeriums geregelt. Taschengeld kann nicht übernommen werden.

Schulbedarf

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Schulbedarf: Schülerinnen und Schüler erhalten jeweils zum 01.08. und zum 01.02. eines Jahres einen Pauschalbetrag. Der Betrag wird jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelbedarf erhöht.

Schulbeförderungskosten

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Die Schülerbeförderungskosten werden für Schülerinnen und Schüler übernommen, die die nächstgelegene Schule im Kreis Bergstraße des entsprechenden Bildungsgangs besuchen und deren Schulweg mehr als 3 km beträgt. Bis zur Beendigung der Sekundarstufe I ist die Abteilung ÖPNV beim Kreis Bergstraße zuständig.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Die Formulare erhalten Sie in allen Servicepoints von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, sowie in der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Nutzen Sie zum Einreichen der Formulare doch NWdigital!

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Klassenfahrten und Ausflüge. Es ist ein Nachweis über die Teilnahme an Klassenfahrten / Ausflügen vorzulegen. Das Formular können Sie zum Ausfüllen (Ziel, Kosten, Bankverbindung) in der Schule oder Kindertageseinrichtung abgeben und dann bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- einreichen. Die Kosten werden dann direkt an die Schule oder Kindertageseinrichtung überwiesen oder nach Vorlage des entsprechenden Zahlungsbelegs an Sie erstattet.

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Schulbedarf. Wenn Sie bereits laufende Leistungen nach dem SGB II, AsylbLG oder SGB XII erhalten und Ihr Kind im Alter zwischen 7 und 15 Jahre alt ist, erhalten Sie automatisch eine Überweisung und müssen keinen gesonderten Antrag auf Schulbedarf stellen. Ist Ihr Kind unter 7 oder über 15 Jahre alt, ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns eine aktuelle Schulbescheinigung als Nachweis vorlegen.

Den Schulbedarf gesondert beantragen müssen Sie, wenn Sie Wohngeld  (WoGG) oder Kinderzuschlag (BKGG) erhalten. Bitte legen Sie hier Ihren entsprechenden Bescheid und eine aktuelle Schulbescheinigung vor.

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Schülerbeförderungskosten. Für die Erstattung von Schülerbeförderungskosten ist die Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung sowie eine Kopie des Tickets oder des Bestellscheins erforderlich.  Bitte geben Sie in unserem Formular die Höhe der Fahrtkosten an und bestätigen Sie, dass die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden. Bis zur Beendigung der Sekundarstufe I ist die Abteilung ÖPNV beim Kreis Bergstraße zuständig. Der monatliche Betrag wird im Falle der Bewilligung auf Ihr Konto überwiesen.

Schnell  zum Ziel

Weitere Leistungen für Bildung und Teilhabe

LERNFÖRDERUNG

Manche Kinder und Jugendliche haben Probleme, dem Unterricht zu folgen. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Lernschwierigkeiten beseitigt und Defizite aufgeholt werden.

GEMEINSCHAFTLICHES MITTAGESSEN

Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern.

Teilhabe an Kultur & Sport

Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und Selbstbewusstsein.

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