Slide backgroundDas Bildungspaket im Kreis Bergstraße
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möglich machen!
Wer bekommt was, wann und wieviel?

Für alle Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzliche Unterstützung.

Seit dem 01.08.2019 ist es nicht mehr erforderlich, einen gesonderten Antrag zu stellen, denn Bildung und Teilhaben sind im Antrag auf Leistungen auf Sozialleistungen nach SGB II, SGB X II und AsylbLG integriert. Nur bei der Lernförderung bleibt ein gesonderter Antrag erforderlich.

Berechtigte, die Kinderzuschlag (BKGG) oder Wohngeld (WoGG) beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen.

Was?Wer / Für wen?Wie viel?Voraussetzung?Wie?
Kinder in KindertageseinrichtungenSchüler/innen unter 25 JahreKinder und Jugendliche bis 18 Jahre
AUSFLÜGE / KLASSENFAHRTEN
Tatsächliche KostenFahrten und Ausflüge, die von einer Schule oder Kindertageseinrichtung veranstaltet werdenDirektüberweisung der
Kosten an den Leistungserbringer oder Geldleistung
Schulbedarf 155,00€ pro Schuljahr (1. Halbjahr 103,00€,
2. Halbjahr 52,00€)
Besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; Alter unter 25 JahreGeldleistung
Schülerbeförderungskosten Kosten, die nicht durch andere oder den Regelbedarf abgedeckt sindBesuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; Alter unter 25 Jahre; Kosten werden nicht von Dritten übernommen (bis zur Beendigung der Sekundarstufe I ist die Abteilung ÖPNV beim Kreis Bergstraße zuständig)Geldleistung
Lernförderung Angemessene Kosten in voller HöheBesuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; Alter unter 25 Jahre; Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehenDirektüberweisung
der Kosten an den
Leistungserbringer oder Geldleistung
Mittagessen Kosten für
Mittagessen
Gemeinschaftliches Mittagessen wird in Kindertageseinrichtung/-pflege oder Schule angebotenDirektüberweisung der
Kosten an den Leistungserbringer oder Geldleistung
Teilhabe an Sport und Kultur 15,00€ pro MonatKinder und Jugendliche
bis 18 Jahre
Direktüberweisung der
Kosten an den Leistungserbringer oder Geldleistung

Wer ist leistungsberechtigt?

Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen bis 18 bzw. 25 Jahren, die …

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld) oder

  • Leistungen nach dem AsylbLG (analog SGB XII), oder

  • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder

  • Wohngeld oder

  • Kinderzuschlag erhalten, oder

  • nur ein geringes Haushaltseinkommen erzielen (nach Prüfung)

… sind grundsätzlich leistungsberechtigt und haben einen Anspruch auf die Leistungen des Bildungspakets.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

SCHULBASISPAKET

Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien, Klassenfahren, Ausflüge und die Schulbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmittel, um zur Schule zu gelangen. Das Bildungspaket unterstützt Sie.

LERNFÖRDERUNG

Manche Kinder und Jugendliche haben Probleme, dem Unterricht zu folgen. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Lernschwierigkeiten beseitigt und Defizite aufgeholt werden.

GEMEINSCHAFTLICHES MITTAGESSEN

Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern.

Teilhabe an Kultur & Sport

Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und Selbstbewusstsein.

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