Für alle Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzliche Unterstützung.
Seit dem 01.08.2019 ist es nicht mehr erforderlich, einen gesonderten Antrag zu stellen, denn Bildung und Teilhaben sind im Antrag auf Leistungen auf Sozialleistungen nach SGB II, SGB X II und AsylbLG integriert. Nur bei der Lernförderung bleibt ein gesonderter Antrag erforderlich.
Berechtigte, die Kinderzuschlag (BKGG) oder Wohngeld (WoGG) beziehen, müssen weiterhin alle Leistungen für Bildung und Teilhabe extra beantragen.
Was? | Wer / Für wen? | Wie viel? | Voraussetzung? | Wie? | ||
Kinder in Kindertageseinrichtungen | Schüler/innen unter 25 Jahre | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | ||||
AUSFLÜGE / KLASSENFAHRTEN | Tatsächliche Kosten | Fahrten und Ausflüge, die von einer Schule oder Kindertageseinrichtung veranstaltet werden | Direktüberweisung der Kosten an den Leistungserbringer oder Geldleistung |
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Schulbedarf | Pauschalbetrag jeweils zum 01.08. und zum 01.02. Der Betrag wird jährlich mit dem gleichen Prozentsatz wie der Regelbedarf erhöht. | Besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; Alter unter 25 Jahre | Geldleistung | |||
Schülerbeförderungskosten | Kosten, die nicht durch andere oder den Regelbedarf abgedeckt sind | Besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; Alter unter 25 Jahre; Kosten werden nicht von Dritten übernommen (bis zur Beendigung der Sekundarstufe I ist die Abteilung ÖPNV beim Kreis Bergstraße zuständig) | Geldleistung | |||
Lernförderung | Angemessene Kosten in voller Höhe | Besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; Alter unter 25 Jahre; Bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum Erreichen des Klassenziels erforderlich ist und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen | Direktüberweisung der Kosten an den Leistungserbringer oder Geldleistung |
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Mittagessen | Kosten für Mittagessen | Gemeinschaftliches Mittagessen wird in Kindertageseinrichtung/-pflege oder Schule angeboten | Direktüberweisung der Kosten an den Leistungserbringer oder Geldleistung |
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Teilhabe an Sport und Kultur | 15,00€ pro Monat | Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre | Direktüberweisung der Kosten an den Leistungserbringer oder Geldleistung |