Erklärung zur Barrierefreiheit
Neue Wege Kreis Bergstraße
-Kommunales Jobcenter-
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter Neue Wege in den Arbeitsmarkt – Startseite (neue-wege.org) und die unter Das Bildungspaket im Kreis Bergstraße – Mitmachen möglich machen! (bildungspaket-neue-wege.org) veröffentlichte Websites von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, Walther-Rathenau-Straße 2 in 64646 Heppenheim.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht,
unsere Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4
der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1: Kontraste sind zum Teil nicht oder nur Teilweise gegeben.
Maßnahme: Ein Unterstützungsprogramm istl installiert.
Barriere 2: Die Navigation durch den Webauftritt ist sehr Umfangreich.
Maßnahme: Ein Relaunch der Webseite ist aktuell in Arbeit.
Barriere 3: Inhalte in Leichter Sprache sind nur an einigen Stellen
vorhanden.
Maßnahme: Die Inhalte werden stetig geprüft und ggf. überarbeitet.
Barriere 4: Alternativtexte für Bilder sind noch nicht überall hinterlegt.
Maßnahme: Alternativtexte werden eingefügt.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine
unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierearmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an info@neue-wege.org.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2024 erstellt.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie uns an über
Ansprechperson für den Kreis Bergstraße und für Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- zum Thema Barrierefreiheit ist:
Herr Udo Dörsam
(Beauftragter für Menschen mit Behinderung)
Tel: 06252 155842
Fax: 06252 155888
E-Mail: udo.doersam@kreis-bergstrasse.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901